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 Geschäftsbedingungen

  • Das uns übergebene Reinigungsgut werden wir sach- und fachgerecht behandeln, so wie es der Einzelfall erfordert.
  • Für Schäden, die durch ungenügende Festigkeit des Gewebes oder etwaiger Nähte entstehen, durch ungenügende Farbechtheit, Einlaufen oder frühere unsachgemäße Behandlung, also für Schäden, die erst beim Reinigungsprozess offensichtlich werden, übernehmen wir keine Haftung.
  • Ebenso haften wir nicht für Schäden, die bei fest verlegten Teppichen durch ungenügende Festigkeit der Verlegung und der Nähte entstehen.
  • Sollten wir von einem Reinigungsauftrag zurücktreten (siehe Punkt 2), kann der Auftraggeber keine Ansprüche geltend machen.
  • Wenn sich der zugesagte Liefertermin (aus welchen Gründen auch immer) verzögert, so ist das kein Grund,  Schadensersatzansprüche anzumelden.
  • Die Reinigungsgebühr ist bei Rückgabe des Reinigungsgutes sofort in bar und ohne Abzug fällig, und zwar gegen Aushändigung der
  • Auftragsbestätigung, von der der Auftraggeber auf Wunsch eine Zweitschrift erhalten kann. Empfangsberechtigt ist derjenige, der die Auftrags-Bestätigung vorweist.
  • Innerhalb von drei Monaten nach Auftragsbestätigung muss die Abnahme des Reinigungs-gutes Erfolgt sein. Nach Ablauf dieser Frist können wir auf Gefahr des Auftraggebers über das Reinigungsgut freihändig verfügen und es ggf. versteigern Dann tritt der Erlös an die Stelle des Reinigungsgutes.
  • Nur bei Lieferung, bzw. Abnahme der Arbeiten können Mängel reklamiert und Nachbesserung  gefordert werden. Die Reinigungsarbeiten  gelten danach als Mängelfrei angenommen. Spätere Mängelansprüche können leider keine Berücksichtigung mehr finden. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
  • Gerichtsstand für beide Teile ist Ratingen

 

 

 

 

 

 

 

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